Verkehrsexperte/-in
prüfen, kontrollieren, messen, dokumentieren, fahren, anweisen
Was macht ein/e Verkehrsexperte/-in?
Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen arbeiten in kantonalen Strassenverkehrsämtern. Sie nehmen Fahrzeug- und Führerprüfungen ab. Bei der technischen Fahrzeugprüfung in der Prüfhalle überprüfen sie die wichtigsten Bauteile, um sicher zu stellen, dass die Fahrzeuge betriebssicher sind.
Sie kontrollieren die Carrosserie, Lenkung, Bremsen, Federung und natürlich den Motor, testen die Funktionsfähigkeit der Lichtanlagen sowie den Allgemeinzustand des Fahrzeugs. Dazu werden spezielle Messgeräte und Vorrichtungen eingesetzt und ein Protokoll für den Prüfbericht geführt. Bei der Abnahme von Führerprüfungen fahren die Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen mit den Prüflingen auf dem Motorrad oder im Auto mit und geben Anweisungen. Dabei studieren sie das Fahrverhalten und gleichzeitig den Verkehr. Ihr psychologisches Gespür kann dabei entscheidend auf das Resultat einwirken. Ist eine Prüfperson besonders nervös, wissen sie, wie sie eine beruhigende Atmosphäre schaffen. Gleich im Anschluss an die Fahrt geben die Verkehrsexperten und -expertinnen das Prüfungsresultat bekannt bzw. begründen, warum die Prüfperson durchgefallen ist.
Was und wozu?
- Damit sichergestellt ist, dass ein Lernfahrer die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig durch seine Unwissenheit gefährdet, prüft der Verkehrsexperte, ob er sein Fahrzeug sicher durch den Verkehr führen kann (Führerprüfung).
- Damit Unfälle aufgrund von defekten Fahrzeugen vermieden werden können, beurteilt die Verkehrsexpertin den technischen Zustand der Strassenfahrzeuge (Fahrzeugprüfung).
- Damit die zu prüfende Lernfahrerin nicht allzu nervös ist, bemüht sich der Verkehrsexperte um eine entspannte Atmosphäre. Er ist jederzeit auf gefährliche Situationen gefasst und greift wenn nötig beherzt ein.
- Damit der Fahrzeughalter mit einem beanstandeten Wagen genau weiss, was noch in Ordnung gebracht werden muss, vermerkt der Verkehrsexperte die festgestellten Mängel in einem Prüfbericht.
Facts
- Zutritt
-
a) Mindestens 24 Jahre alt
b) seit mindestens 3 Jahren im Besitz des schweizerischen Führerausweises, Kategorie B oder C (keine Verletzungen der Verkehrsvorschriften)
c) Erfüllen der medizinischen Anforderungen (für die Verkehrszulassung)
d) Fremdsprachenkenntnisse und ein guter Leumund sind vorteilhaft.
Für die Abnahme von Fahrzeugen:
Abgeschlossene Berufslehre als Automobil-Mechatroniker/in EFZ, eidg. Fachausweis als Automobildiagnostiker/in BP oder gleichwertige technische Ausbildung sowie 1 Jahr Berufspraxis.
Für die Durchführung von Führerprüfungen: Abgeschlossene berufliche Grundbildung, einwandfreier Fahrstil sowie ein verkehrspsychologisches Gutachten.
- Ausbildung
- In der Regel 1 Jahr berufsbegleitende Ausbildung; praktische Ausbildung bei einem kantonalen Strassenverkehrsamt. Theorie: Besuch der Kurse der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa); Diplom (asa).
- Sonnenseite
- Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Das Überbringen einer guten Nachricht, wie zum Beispiel die einer bestandene Fahrprüfung, ist jedesmal erfreulich.
- Schattenseite
- Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen nehmen sowohl praktische Führerprüfungen wie auch Fahrzeugprüfungen ab. Auf der Basis von gesetzlichen Grundlagen fällen sie Entscheide und vertreten diese gegenüber der Kundschaft. Nicht immer ist diese jedoch über den Entscheid erfreut. Das erfordert Feingefühl und Durchsetzungsvermögen.
- Gut zu wissen
- Verkehrsexperten und Verkehrsexpertinnen arbeiten vorwiegend bei kantonalen Strassenverkehrsämtern. Sie können sich auf bestimmte Fahrzeugkategorien, z.B. auf landwirtschaftliche Maschinen oder schwere Motorfahrzeuge, spezialisieren.
TOP 10 Anforderungen
Karrierewege als Verkehrsexperte/-in
Ständige Weiterbildung durch Kursbesuche und Fachliteratur; Spezialisierung auf körperbehinderte Fahrzeuglenker/innen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Motorräder, schwere Motorfahrzeuge, Arbeitsfahrzeuge.
Bachelor of Science (FH) Technisches Projektmanagement in Mechatronik; Automobilingenieur/in FH (Bachelor)
Systemtechniker/in HF (eidg. Diplom)
Leiter/in Fahrzeug- oder Führerprüfungen, Hallenchef/in, Chef-Experte/-in, Abteilungsleiter/in
Verkehrsexperte/-in
Berufliche Grundbildung (EFZ) und Führerschein Kat. B oder C (siehe Zutritt)