Eidg. Fachausweis
Sozialversicherungs-Fachmann/-frau BP
kommunizieren, beantworten, bearbeiten, beraten, abklären
Was macht ein/e Sozialversicherungs-Fachmann/-frau BP?
Für verschiedene Situationen, in die man geraten kann, gibt es Versicherungen, Zulagen oder Ergänzungsleistungen, die beantragt und beansprucht werden können. In diesem weitläufigen Gebiet entstehen meist viele Fragen, auf die die Leistungsnehmer oder -nehmerinnen Antworten und am liebsten noch ein paar Ratschläge möchten.
Die Sozialversicherungs-Fachmänner und Sozialversicherungs-Fachfrauen beraten die Klienten und Klientinnen in verschiedenen Belangen des Sozialversicherungssystems. Dabei kann es um Fragen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehen, um die Arbeitslosenversicherung oder die berufliche Vorsorge. Auch Erwerbsersatz, Mutterschaftsentschädigung oder Familienzulagen, die soziale Krankenversicherung oder die obligatorische Unfallversicherung, Privat oder Militärversicherungen kommen zur Sprache. Es sind nicht nur die Versicherten, die mit Fragen oder einem Problem von den Sozialversicherungs-Fachleute Auskunft erhalten, sondern auch Arbeitgeber, Behörden und verschiedene Institutionen. Dabei geht es zum Beispiel um Änderungen bei den Beitragsleistungen, Verfahrensprozesse oder Zuständigkeiten.
Die Sozialversicherungsnummer-Fachleute kennen sich in diesen Bereichen bestens aus, arbeiten aber auch mit anderen Sparten des Sozialversicherungssystems zusammen und haben zudem Basiskenntnisse zu den Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Ländern innerhalb der EFTA.
Was und wozu?
- Damit die Beiträge für einen Arbeitnehmer, der in kürze in Rente geht, bestimmt werden können, errechnet der Sozialversicherungs-Fachmann diese aufgrund einer Situationsanalyse sowie den rechtlichen Grundlagen.
- Damit eine begrenzt arbeitsfähige, alleinerziehende Mutter Ergänzungsleistungen erhält, stellt die Sozialversicherungs-Fachfrau die nötigen Dokumente zusammen.
- Damit ein psychisch angeschlagener Mann, der seine Arbeit nicht mehr bewältigen kann, eine IV-Rente erhält, kümmert sich der Sozialversicherungs-Fachmann darum.
- Damit die Angestellten eines Lieferdienstes darüber informiert sind, dass sich bei den Sozialversicherungen aufgrund eines neuen Gesetzes Änderungen ergeben, informiert sie die Sozialversicherungs-Fachfrau.
Facts
- Zutritt
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Bei Prüfungsantritt:
a) Abgeschlossene berufliche Grundbildung (EFZ) oder Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität und anschliessend
b) mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Sozialversicherungen oder
b) 2-jährige berufliche Grundbildung (EBA) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im erwähnten Bereich. - Ausbildung
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1–2 Jahre berufsbegleitende Kurse, je nach Ausbildungsanbieter unterschiedlich.
Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden. - Sonnenseite
- Fragen beantworten können und Anliegen bearbeiten, ist im Grundsatz ein schönes Tätigkeitsgebiet. Die Sozialversicherungs-Fachleute sorgen dafür, dass Menschen in unterschiedlichen Situationen Leistungen erhalten, die ihnen rechtmässig zustehen.
- Schattenseite
- Die Arbeit im Sozialversicherungssystem wird dann beschwerlich, wenn zum Beispiel ein Vergehen besteht oder Beiträge nicht erbracht werden. Hin und wieder haben die Berufsleute auch mit uneinsichtigen Klienten oder Klienten zu tun.
- Gut zu wissen
- Als Sozialversicherungs-Fachperson spezialisiert man sich meist auf einen bestimmten Bereich des Sozialversicherungssystems. Das liegt an den verschiedenen Anbietern, zum Beispiel öffentliche Verwaltungen, Pensionskassen, soziale Institutionen, Sozial- und andere Versicherungen, Personaldienste, Gewerkschaften oder Treuhandunternehmen.
TOP 10 Anforderungen
Karrierewege als Sozialversicherungs-Fachmann/-frau BP
Betriebsökonom/in FH (Bachelor)
Betriebswirtschafter/in HF, Versicherungswirtschafter/in HF (eidg. Diplom)
Sozialversicherungs-Experte/-in HFP, Krankenversicherungs-Experte/-in HFP, Spitalexperte/-in HFP (eidg. Diplom)
Sozialversicherungs-Fachmann/-frau BP
Berufliche Grundbildung mit EFZ bzw. EBA oder Maturität (siehe Zutritt)