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Eidg. Diplom

Sozialversicherungs-Experte/-in HFP

prüfen, recherchieren, beantworten, beraten, verhandeln

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Was macht ein/e Sozialversicherungs-Experte/-in HFP?

Sobald ein Versicherungsfall eintritt oder aus anderen Gründen Leistungsansprüche bestehen, soll sichergestellt werden, dass weder zu viel noch zu wenig Geld ausbezahlt wird. Sozialversicherungs-Experten und -Expertinnen sind die richtige Ansprechperson für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Behörden, wenn es um fachliche Auskünfte zu den Sozialversicherungen geht.

Sie arbeiten als Kadermitglieder im Personalwesen, bei Vorsorgeversicherungen, Sozialdiensten, öffentlichen Verwaltungen oder Ausgleichskassen und sind bestens vertraut mit dem Beitragswesen. Dieses betrifft zum Beispiel die obligatorische Unfallversicherung oder die Mutterschaftsentschädigung, die Alters- und Hinterlassenen- sowie die Invalidenversicherung. Sie prüfen die versicherten Risiken, Leistungsansprüche und Finanzierungsquellen. Damit die Entschädigungen korrekt sind, tauschen sie sich mit anderen Leistungsträgern aus und sollte es vorkommen, dass falsche Zahlungen getätigt wurden, ergreifen sie die nötigen Massnahmen. Daher kennen sie sich aus mit dem Beschwerde- und Verrechnungsrecht sowie dem Ablauf einer Rückabwicklung.

Kommt es hart auf hart, wie zum Beispiel bei Leistungsansprüchen von Unfallopfern oder dem Festsetzen eines angemessenen Rentenanspruchs, verhandeln sie fair und geschickt.

Was und wozu?

  • Damit ein Arbeitgeber, der neue Mitarbeitende beschäftigen möchte, die zwar eine Arbeitsbewilligung, aber noch keine Niederlassung besitzen, richtig versichert sind, berät ihn der Sozialversicherung-Experte bis ins Detail.
  • Damit die Leistungen und der monatliche Betrag korrekt errechnet wird, der einer Person durch die AHV ausbezahlt werden soll, die vorzeitig in Rente gehen möchte, stellt die Sozialversicherungs-Expertin verschiedene Recherchen an.
  • Damit ein Unternehmen für eine Angestellte, die ihre Arbeit infolge einer Babypause für einige Zeit unterbrechen wird, die ihr zustehende Mutterschaftsentschädigung erhält, errechnet der Sozialversicherungs-Experte den Betrag.
  • Damit eine Institution wegen neuen Gesetzregelungen die Sozialversicherungen ihrer Angestellten den Neuerungen anpassen kann, informiert und berät sie die Sozialversicherung-Expertin in verschiedenen Punkten.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Sozialversicherung-Fachmann/-frau BP mit eidg. Fachausweis oder gleichwertige Ausbildung sowie

b) anschliessend 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Sozialversicherung.
Ausbildung
1 Jahr berufsbegleitende Kurse.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Höheren Fachprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 10'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Für Sozialversicherungs-Experten und -Expertinnen ist die Berufstätigkeit vor allem dann erfüllend, wenn sie zum Beispiel Personen in schwierigen Lebenssituationen verhelfen können, die ihnen zustehenden Leistungen vollumfänglich zu erhalten.
Schattenseite
Neue Regelungen und Gesetze können bestimmte Arbeitsvorgänge beeinflussen oder umkrempeln, was einen Rattenschwanz an Anpassungen erzeugen kann. Auch komplizierte Fälle kommen vor, die langwierige Recherchen und Abklärungen erfordern.
Gut zu wissen
Sozialversicherungs-Experten und -Expertinnen kennen sich in einem breiten Wirkungsfeld aus, in dem sie einiges beachten müssen. Daher wählen sie ein Fachgebiet wie die AHV, ALV, BV, IV, KV oder UV, wodurch sie sich gut spezialisieren können. Je nachdem arbeiten sie dann eher im Personalwesen der Privatwirtschaft oder bei den Behörden und öffentlichen Verwaltungen.

TOP 10 Anforderungen

wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
unverzichtbar
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wichtig
sehr wichtig
sehr wichtig
wichtig

Karrierewege als Sozialversicherungs-Experte/-in HFP

Betriebsökonom/in FH (Bachelor)

Betriebswirtschafter/in HF, Versicherungswirtschafter/in HF (eidg. Diplom)

Sozialversicherungs-Experte/-in HFP

Sozialversicherung-Fachmann/-frau BP mit eidg. Fachausweis (siehe Zutritt)

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