Eidg. Fachausweis
Dolmetscher/in BP
zuhören, vermitteln, dolmetschen, informieren, übersetzen, begleiten
Was macht ein/e Dolmetscher/in BP?
Meist geht es um die Vermittlung zwischen zugewanderten Personen und Behörden oder Fachstellen, bei denen eine präzise mündliche Übersetzung erforderlich wird. In solchen Situationen, aber auch beim Dolmetschen im Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Justizbereich ist das sprachliche Wissen und Talent der Dolmetscher und Dolmetscherinnen gefragt.
Sie beherrschen mindestens eine Fremdsprache und kennen – je nach Migrationsgruppe – die Lebensweisen, Institutionen und kulturellen Hintergründe der Herkunftsländer. In der Regel dolmetschen sie in einer Gesprächsrunde von drei Parteien (Trialogsituation) unterschiedlicher Teilnehmerzahl. Damit ermöglichen sie den Dialog zwischen den verschiedenen Fachstellen und den Einwanderern.
Mit den gängigen Dolmetschertechniken vermitteln Dolmetscher und Dolmetscherinnen vor Ort oder telefonisch und helfen zugewanderten Personen, die unseren Landessprachen nicht mächtig sind, sich im Schweizer System, den Institutionen, der Gesellschaft, im Bildungs- und Sozialbereich zu orientieren. Dadurch erleichtern sie ihnen die Integration und tragen dazu bei, dass das Funktionieren der gesellschaftlichen Strukturen im Fluss bleibt.
Was und wozu?
- Damit ein zugewanderter junger Mann, der nur albanisch spricht, seine Beschwerden bei einem Arztbesuch unmissverständlich beschreiben kann, begleitet ihn der Dolmetscher dahin.
- Damit bei einem Justizfall wegen eines Asylantragstellers ohne Ausweispapiere keine vertraulichen Daten nach aussen gelangen, hält sich die Dolmetscherin an die Schweigepflicht.
- Damit eine Migrantenfamilie mit Niederlassungsbewilligung erfährt, welche Schritte für eine Einschulung ihrer Kinder nötig sind, übersetzt ihnen diese der Dolmetscher.
- Damit eine hitzige Trialogsituation zwischen Behördenmitgliedern und einer Migrantengruppe nicht aus den Fugen gerät, hält sich die Dolmetscherin an die berufsethischen Grundsätze.
Facts
- Zutritt
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Bei Prüfungsantritt:
a) Berufslehre mit EFZ oder gleichwertiger Abschluss und Sprachnachweis der Prüfungssprache sowie der Dolmetschersprache, beide auf Niveau C1 sowie
b) mind. 2 Jahre Berufspraxis mit mind. 500 Std. Berufserfahrung im Dolmetschen, davon mind. 250 Std. im Prüfungsschwerpunkt (Asyl & Justiz, Bildung & Soziales oder Gesundheit).
d) Die letzte Berufserfahrung im Dolmetschen darf bei Anmeldeschluss nicht mehr als vier Monate zurückliegen. - Ausbildung
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2–2½ Jahre berufsbegleitende Modulkurse. Schwerpunkte: Asyl & Justiz, Bildung & Soziales oder Gesundheit.
Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden. - Sonnenseite
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Migration und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen gehören zu prägenden Elementen des Zusammenlebens in einer globalisierten Welt.
Dolmetscher und Dolmetscherinnen leisten über ihre Einsätze einen wichtigen Beitrag zur guten gegenseitigen Verständigung und zum Funktionieren der öffentlichen Institutionen. - Schattenseite
- Wenn es beim Dolmetschen um Migranten geht, deren Antrag abgelehnt wurde, die jedoch in eine schwierige Lage kommen, wenn sie ausgewiesen werden, ist es hart, solche Entschlüsse zu überbringen.
- Gut zu wissen
- Dolmetscher und Dolmetscherinnen kennen sich nicht nur im Schweizer Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen aus, sondern sind auch mit den ausländischen Gesellschaftsformen und Kulturen vertraut, innerhalb deren sie ihr sprachliches Wissen zur Verfügung stellen. Obwohl sie in der Regel nebenberuflich tätig sind, gewinnt ihre Tätigkeit zunehmend an Bedeutung.
TOP 10 Anforderungen
Karrierewege als Dolmetscher/in BP
Sozialpädagoge/-in FH, Sozialarbeiter/in FH, Gebärdensprachdolmetscher/in FH (Bachelor)
Sozialpädagoge/-in HF (eidg. Diplom)
Dolmetscher/in BP
Berufliche Grundbildung mit EFZ oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)